Lohnbuchhaltung Mönchengladbach, Personalbuchaltung
Termintreue Lohn- und Gehaltsabrechnungen also eine Lohnbuchhaltung mit allen Meldungen und Nachweisen bedeuten ein erheblicher Aufwand für jedes Unternehmen und erfordern ein immer größeres Fachwissen.
Ich, Firma Stevens aus Mönchengladbach übernehme gerne für Sie die Lohnbuchhaltung.
Schnell und kostengünstig erledige ich die jeweiligen Einsatzgebiete durch den Einsatz von professioneller Software.

Darüber hinaus klären wir kniffelige Einzelfragen und erledigen alle Abrechnungsvorgänge und Meldungen. Erfahrene Mitarbeiter, die durch laufende Schulungen auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Entwicklung sind, erledigen Ihre Lohn- und Gehaltsbuchhaltung zeitnah und zuverlässig.
Durch die Auslagerung der Personalbuchhaltung sparen Sie Personal- und Sachkosten im Unternehmen und gewinnen steuerliche Rechtssicherheit.
- Einrichtung der Lohnbuchhaltung / Gehaltsbuchhaltung
- Erstellen der Lohnbuchhaltung / Gehaltsabrechnungen
- Erstellung der Lohnsteueranmeldungen und Beitragsnachweisen
- Beitragsnachweise
- Meldungen bei den Krankenkassen
- Vermögenswirksame Leistungen
- Meldungen der Daten im Rahmen des Elstam-Verfahrens
- Management des elektronischen Zahlungsverkehrs im Rahmen der Lohnbuchhaltung
- Betreuung der Lohnsteuerprüfung und Sozialversicherungsprüfung
- Erstellung aller Bescheinigungen im Rahmen der Gehaltsabrechnung z. B. Entgeltbescheinigungen, Arbeitsbescheinigungen, Lohnsteuerbescheinigungen etc.
- Anfertigung von Anträgen auf Kurzarbeitergeld
- Erstattungsanträge bei Krankheit und Mutterschaft der Arbeitnehmer
- Beratung bei der betrieblichen Altersvorsorge der Angestellten
- Erstellung von Sozialversicherungsmeldungen
- Reisekostenabrechnungen
- Personalkostenplanung und Controlling
- Beratung in allen Abrechnungsangelegenheiten wie Vergleich unterschiedlicher Steuermerkmale z.B. Lohnsteuerklassenvergleich, Kinderfreibeträge
- Personalverwaltung
- Monatliche Entgeltabrechnungen
- Meldungen an die Berufsgenossenschaft
- Anträge auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz
- Berechnung der Personalkosten
- Simulation von Gehaltserhöhungen
- Beratung und Auskunft

Ich biete ihnen hier zum vorher besprochenem Festpreis eine rundum Betreuung ihres Unternehmens. Gerne bin ich jederzeit auch telefonisch für Änderungen erreichbar. Ob nun Steuerliche Fragen oder auch Lohn Nachweise, ich bearbeite gerne ihre Fragen sofort.
Wichtiger Hinweis:
Die Eingeschränkte Befugnis zur Hilfe Leistung in Steuersachen gemäß
§ 8 Absatz 4 i.V. § 6 Nr.: 3 u.4 StBerG :Kontierung und Verbuchung der Laufenden Geschäftsvorfälle innerhalb der Finanzbuchhaltung Erstellung der laufenden Lohnabrechnungen, der Sozialversicherungs Meldungen und der Lohnsteueranmeldung Durführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen die für die Besteuerung von Bedeutung sind.

Wir! stehen Ihnen zur Verfügung
Super Service, TOP Service, sehr zu empfehlen